
| Der Karies die Zähne zeigen | |
Erkrankte Zähne heilen nicht! Deshalb benötigen Zahnschäden, die in der Kindheit und in der Jugend entstanden sind, zeitlebens eine teure Nachsorge. Dieser fatale Ablauf kann mit gezielter Vorbeugung verhindert werden. Wie putzt man Zähne richtig? Zum 20-Jahre-Jubiläum der Stiftung für Schulzahnpflege-Instruktorinnen SZPI, möchten wir Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, an dieser Stelle die Arbeit der schweizweit rund 5000 Frauen vorstellen, die mitverantwortlich sind, dass die Zahl des Kariesbefalls bei Schulkindern in den letzten 40 Jahren dramatisch gesunken ist. Wurden 1970 bei 98% aller 14-Jährigen Karies an den bleibenden Zähnen festgestellt, waren es im Jahr 2000 noch 38%. Leider musste in den letzten Jahren ein grösserer Kariesbefall im Milchgebiss von 7-Jährigen festgestellt werden. Aufklärung und Vorbeugung sind daher immer noch wichtige Anliegen, denn auch richtige Zahnpflege will gelernt sein. Die zahnmedizinische Vorbeugung beruht auf den drei folgenden Eckpfeilern:
Diese Vorbeugungsregeln müssen aber auch Zuhause unbedingt eingehalten werden, wenn die Zähne ihrer Kinder lebenslang erhalten bleiben sollen. |
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| Schulzahnpflege - Instruktorin: Manuela Siegrist | |
Frau Manuela Siegrist aus Wauwil ist ausgebildete Dental- und Prophylaxeassistentin und bringt einen grossen Erfahrungshintergrund aus der Zahnarztpraxis mit. Sie betreibt in mehreren Kurzlektionen Kariesprophylaxe und vermittelt den Kindern die notwendigen Kenntnisse zu Zahnhygiene und gesunder Ernährung. Auch die regelmässige Fluorbehandlung im Klassenverband dient der Vorbeugung gegen Karies. Die Schulzahnpflege an der Schule Egolzwil beruht auf folgenden Massnahmen:
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| Schulzahnpflege | |
Laut Gesetz über die Schulzahnpflege müssen alle schulpflichtigen Kinder jährlich einmal vom Schul- oder Privatzahnarzt untersucht und wenn notwendig behandelt werden (§ 3). Für Kinder im Vorschulalter (Kindergarten) ist der Untersuch bzw. die Behandlung nicht obligatorisch, aber sehr empfohlen. Es ist also den Eltern von Kindergärtnern überlassen, ob Sie die "Erklärung für Eltern" ausfüllen wollen oder nicht. Anfangs des Schuljahres erhalten Sie "die Erklärung der Eltern", wo Sie sich für eine von drei Varianten entscheiden können. Die Eltern können aus folgenden Varianten auswählen: 1. Variante Ihr Kind wird vom Schulzahnarzt, Herrn Dr. med. dent. Z. Markovic, Nebikon, untersucht und eine allfällige Behandlung erfolgt im Anschluss danach durch den Schulzahnarzt. In diesem Falle bezahlt die Gemeinde den Reihenuntersuch, welcher während der Schulzeit stattfindet. Die Eltern tragen die Kosten einer allfälligen Behandlung. 2. Variante Ihr Kind wird vom Schulzahnarzt, Herrn Dr. med. dent. Z. Markovic, Nebikon, untersucht und eine allfällige Behandlung erfolgt im Anschluss danach durch einen Privatzahnarzt Ihrer Wahl. In diesem Falle bezahlt die Gemeinde den Reihenuntersuch, welcher während der Schulzeit stattfindet. Die Eltern tragen die Kosten einer allfälligen Behandlung. 3. Variante Ihr Kind wird von einem privaten Zahnarzt nach Ihrer Wahl untersucht und im Anschluss danach (wenn nötig) behandelt. In diesem Falle bezahlt die Gemeinde den Untersuch nicht. Die Eltern tragen die Kosten des Untersuchs und der Behandlung. Der Untersuch sowie die Behandlung erfolgen nicht während der Schulzeit.
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