
| Allgemeine Weisungen | |
| Die Erziehungsberechtigten sind für den Schulbesuch ihrer Kinder verantwortlich. Der Schulweg liegt im Verantwortungsbereich der Eltern. Die Lehrpersonen überwachen den Schulbesuch, nehmen Entschuldigungen entgegen und leiten Urlaubsgesuche wenn nötig weiter. | |
| Die Unfallversicherung ist Sache der Eltern. Die Schule haftet für keine Diebstähle im Schulhaus und auf dem Schulareal. | |
| Bei Fragen, Beschwerden oder Problemen wenden Sie sich zuerst an die Lehrperson Ihres Kindes. Sollte dieses Gespräch zu keiner befriedigenden Lösung führen, schildern Sie das Problem der Schulleitung. Kommt es auch hier zu keiner Lösung, wenden Sie sich an die Schulpflege. Sie hat die Aufgabe zu vermitteln und für beide Seiten eine Lösung zu suchen. | |
| Der Schul- und Ferienpläne gelten für alle und sind verbindlich. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die entsprechenden Seiten des Schulbüchleins zur Absenzenregelung an den Schulen Egolzwil und Wauwil. | |
| Es werden keine offiziellen Schulbesuchstage festgesetzt. Die Schulzimmertüren stehen das ganze Jahr offen. Suchen Sie sich den für Sie idealen Schulbesuchstag aus. Nehmen Sie sich Zeit, eine ganze Lektion zu besuchen. Wird ein kurzes Gespräch nach dem Unterrichtsbesuch gewünscht, muss vor dem Besuch ein Termin vereinbart werden. Die Lehrerschaft und die Kinder freuen sich, Sie als interessierte Eltern begrüssen zu dürfen. | |
| Während der Unterrichtszeit ist es für die Lehrpersonen nicht möglich, Telefongespräche entgegen zu nehmen. Bitte erledigen Sie solche Gespräche vor oder nach dem Unterricht. | |
| Das grosszügige Schulareal soll als freundlicher und einladender Ort genutzt werden können. Leider kommt es immer wieder vor, dass zu den Anlagen zu wenig Sorge getragen wird. Elementare Verhaltensregeln werden missachtet (z. B. Abfallentsorgung). Auch häufen sich leider Sachbeschädigungen. Deshalb haben die Gemeinderäte von Egolzwil und Wauwil auf Antrag ihrer Schulpflegen und Schulleitungen beschlossen, ein Bonus-Malus-System einzuführen. Ab dem Schuljahr 07/08 wird für jedes Schulkind Fr. 5.— pro Schuljahr zur Verfügung gestellt. Dieser Finanzpool soll zur Erhaltung, Erweiterung und zur Pflege der Infrastruktur der Spielplätze verwendet werden. Die Instandstellungskosten bei ungeklärten Schäden werden aus dem Fonds entnommen. Der Restbetrag steht der Schule zur Verfügung, um Wünsche der Kinder bezüglich Schulareal umzusetzen. | |