| Zweijahres-Kindergarten |
- Seit Sommer 2007 besteht an der Schule Egolzwil der zweijährige Kindergarten. Ein Zweijahres-Kindergarten ist pädagogisch sinnvoll: Früherer Spracherwerb und Erkennung von Sprachproblemen / kein Lehrplan für die freiwillig eintretenden Kinder/ Einzelkinder haben frühere und mehr soziale Kontakte / Fremdsprachige haben frühere und intensivere Kontakte mit Deutsch-Sprechenden.
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| Das erste und freiwillige Kindergartenjahr |
- Durch die Teilrevision des Volksschulbildungsgesetzes im Mai 2011 gibt es nun gesetzliche Bestimmungen für das erste, freiwillige Kindergartenjahr. Gemeinden, in denen der zwei-jährige Kindergarten schon besteht, müssen die gesetzlichen Vorgaben ab Sommer 2012 verbindlich umsetzen.
- Alle Egolzwiler Kinder können früher freiwillig in den Kindergarten eintreten, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:
- Auch diese jüngeren Kinder müssen an allen fünf Vor-mittagen pro Woche von 8.10 - 11.45 Uhr im Kinder-garten anwesend sein. Der Blockzeitenrhythmus muss eingehalten werden, die Nachmittage sind jeweils frei.
- Ablösung: Das Kind muss sich für diese vier Stunden von seinen Eltern lösen können.
- Gewisse Selbständigkeit
- Das Kind muss sich selber in der Garderobe an- und ausziehen können.
- Es kann selbständig auf das WC gehen und sich den Po putzen.
- Es soll tagsüber trocken sein und keine Windeln mehr tragen.
- Es darf keinen Nuggi im Kindergarten benützen.
- Problematik des Schulweges
- Dieser ist Sache der Eltern. Auch hier braucht das Kind eine gewisse Selbständigkeit und die Eltern müssen klären, wie dieser Weg von Ihrem Kind begangen wird (mit den Eltern oder anderen Erwachsenen, in Gruppen mit grösseren Kindern).
- Eltern entscheiden über Eintritt
- Der Kindergarteneintritt für jüngere Kinder ist freiwillig. Die Eltern werden bis zum 30. März über die An- oder Abmeldung entscheiden. Auch ein Eintritt auf das zweite Semester (Februar) ist möglich, muss jedoch ebenfalls angemeldet werden. Anmeldeformular
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| Das zweite und obligatorische Kindergartenjahr |
| Im Gegensatz zu ersten, ist das zweite Kindergartenjahr obligatorisch. Es wird an sechs Halbtagen angeboten (alle fünf Vormittage und ein Nachmittag). Kindergartenpflichtig sind Kinder mit folgenden Geburtsdaten: |
| Schuljahr |
verpflichtet ab Geburtsdatum |
verpflichtet bis Geburtsdatum |
| 2011/ 12 |
1. November 2005 |
31. Oktober 2006 |
| 2012/ 13 |
1. November 2006 |
31. Oktober 2007 |
| 2013/14 |
1. November 2007 |
31. Oktober 2008 |
| 2014/15 |
1. November 2008 |
31. Oktober 2009 |
| 2015/16 |
1. November 2009 |
31. Oktober 2010 |
| 2016/17 |
1. November 2010 |
31. Oktober 2011 |
| 2017/18 |
1. November 2011 |
31. Oktober 2012 |
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| Seit dem Schuljahr 2006/07 bieten alle Volksschulen im Kanton Luzern umfassende Blockzeiten an. Die Kinder im Vollzeitkindergarten besuchen den Kindergarten an sämtlichen fünf Vormittagen ab 08.10 Uhr bis 11.45 Uhr, sowie an einem weiteren Nachmittag. Die Unterrichtszeit wird im Kindergarten mit mehr Bewegungspausen, mehr Spielen im Freien und längeren Pausenzeiten aufgelockert. Anmeldeformular |
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